Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand der Leistung der Firma Weller Abwassertechnik ist die Reinigung von Rohren und Leitungen im privaten- und gewerblichen Hausanschlussbereich und den dazu gehörenden Nebenarbeiten. Darin ausgehende Leistungen, insbesondere die Reparatur von Rohrleitungen werden von der Firma Weller Abwassertechnik nicht geschuldet.

  • Die Vergütung ist fällig nach ordnungsgemäßer Beendigung und Abnahme der Leistung, ohne jeden Abzug. Der Schuldner kommt durch eine Mahnung in Verzug. Für die Rohrreinigungsarbeiten gelten die bei der Auftragserteilung bekannt gegebenen Preise. Die Arbeitszeit wird pro angefangener halben Stunde, wobei die erste Stunde voll berechnet wird, in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (z.B. Pauschalsumme). Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so ist sie gesondert zu vergüten, sofern die Firma Weller Abwassertechnik ihren Sondervergütungsanspruch vor der Vornahme der Arbeiten ankündigt und diese genehmigt wird. Über anstehende Folgearbeiten, die zwecks Erreichung des Erfolgs erforderlich sind, wird Ihnen vorab ein Angebot unterbreitet. Wird das Angebot nicht beauftragt, sind die bisherigen Arbeiten als Dienstleistungsarbeiten zu vergüten.
  • en Monteuren der Firma Weller Abwassertechnik ist von dem Auftraggeber ungehinderter Zugang zu den Rohrleitungen, Sielen und Schächten zu gewährleisten. Der Auftraggeber hat den Monteuren alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen über das Rohrleitungsnetz, dessen Verlauf und dessen Begebenheit (Material, ob eine Leitung defekt, brüchig oder nicht vorschriftsmäßig z. B. T-Abzweig installiert ist) mitzuteilen. Falls hier wegen mangelnder Auskunft/Wissen ein Schaden entstehen sollte, übernimmt die Firma Waller Abwassertechnik keinerlei Haftung. Für den Fall, dass der Zugang zu den Rohren/Leitungen nicht gegeben ist, hat der Auftraggeber die Kosten einer vergeblichen Anfahrt oder etwaiger Verzögerungen zusätzlich zu übernehmen.
  • Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht auch nach Fristsetzung durch die Firma Weller Abwassertechnik nicht nach, kann diese den Vertrag kündigen und eine angemessene Entschädigung verlangen. Das gleiche gilt bei der vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber.
  • Die Arbeiten der Firma Weller Abwassertechnik sind unmittelbar nach der Ausführung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme ist dem Monteur schriftlich zu bestätigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche zu rügen. Wird die Durchführung des Auftrages ohne Zutun der Firma Weller Abwassertechnik für sie in Folge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so steht der Firma Weller Abwassertechnik für erbrachte Leistungen die anteilige Vergütung und der Ersatz ihrer Auslagen zu. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Verlegung des Rohrsystems (nicht DIN- gerecht) und bei Rohrbrüchen. Für solche Fälle darf die Firma Weller Abwassertechnik die weitere Durchführung des Auftrages verweigern.
  • Die Firma Weller Abwassertechnik haftet bei Schäden für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur in Fällen, in denen sie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Sind die Arbeiten der Firma Weller Abwassertechnik mangelhaft, so ist die Firma Weller Abwassertechnik zur Nachbesserung berechtigt. Erst nach Fehlschlag der Nachbesserung oder erfolgloser Nachfristsetzung zur Vornahme der Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.
  • Die Arbeiten der Firma Weller Abwassertechnik sind sofort nach Abnahme oder Abzug zu zahlen. Notdienstzuschläge werden werktags von 17:00 bis 08:00 Uhr, samstags und an Sonn- und Feiertagen nach der aktuellen Preisliste berechnet.
  • Werden entsorgungspflichtige Stoffe bei Rohrreinigungen aufgenommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese bei einer Abfallbeseitigungsanlage entsorgen zu lassen. Die Firma Weller Abwassertechnik wird dem Auftraggeber unverzüglich die Aufnahme solcher Stoffe mitteilen und dessen Entschließung abwarten. Ist die Entschließung des Auftraggebers nicht rechtzeitig zu erlangen, so ist die Firma Weller Abwassertechnik ermächtigt, die Entsorgung auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen. Widerspricht der Auftraggeber einer ordnungsgemäßen Entsorgung entsorgungspflichtiger Stoffe, so ist die Firma Weller Abwassertechnik, berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Regelungen im Übrigen unberührt.